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Die Schwäbische Zeitung kommentiert am 2. Februar 1951 die Bekanntgabe der Begnadigungen und der letzten Hinrichtungen und schlägt dabei Töne an, die in der sonstigen Diskussion um die Todeskandidaten in Landsberg meist etwas zu kurz kamen.

 

Landsberg

L.G. Das Städtchen am Lech ist durch sein Gefängnis oder besser durch dessen Insassen zu einer zweifelhaften Berühmtheit gelangt. In der letzten Zeit schien durch Kundgebungen, Telegramme und Proteste der Name Landsberg zu einer Prestige-Frage zwischen den Alliierten und den Deutschen geworden zu sein. Diese Entwicklung, unglücklich genug, ist nun durch die Entscheidung McCloys hoffentlich endgültig abgebrochen worden.
Über das Strafmaß der Landsberger Häftlinge und seine Begründung wurde seit Jahren viel gestritten. Abgesehen davon, dass eine Kollektivbetrachtung verfehlt und jeder einzelne Fall gesondert zu beurteilen ist, besteht doch wohl kein Zweifel darüber, dass sich unter den Verurteilten in Landsberg nicht etwa die moralische und geistige Elite des deutschen Volkes befindet. Im Gegenteil, es sind Männer darunter die mit Mordtaten und Verbrechen beladen sind, die das Ansehen des deutschen Volkes geschändet haben.
Die berüchtigten Vernichtungskommandos der SS haben mitleidlos Hunderttausende von Greisen, Frauen und Kindern im Osten erschossen und vergast, Ärzte haben qualvolle Experimente an wehrlosen Gefangenen vorgenommen, die Tod oder entsetzliche Verstümmelungen zur Folge hatten. KZ-Schergen haben totgeprügelt und geraubt, Blutrichter das Gesetz verhöhnt und Generale sich zu Werkzeugen des Nazi-Terrors machen lassen.
Man mag streiten, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn ein deutsches Gericht über sie geurteilt hätte oder die Todesstrafe eher vollzogen und nicht jetzt nochmals eine Galgenfrist gegeben worden wäre. Es sollte aber aus den Landsberger Rotjacken kein zweiter Fall Schlageter gemacht werden. Nicht diese Todeskandidaten sind wirklich zu beklagen, sondern ihre zahllosen unglücklichen Opfer deren Tod Sühne verlangt. Die irdische Gerechtigkeit ist stets mit Schwächen behaftet. Auch in Landsberg wird mancher sitzen, der zu hoch, und mancher, der zu niedrig bestraft wurde und vielleicht wäre es psychologisch klüger gewesen, mit dem Begnadigungsakt zugleich die vollzogene Hinrichtung der übrigen bekanntzugeben. Diese Männer haben jedoch noch Chancen, die sie ihren Opfern niemals einräumten. Heute berufen sie sich alle auf Hitlers Befehl. Weil sie ihre eigene Haut schützen wollten, opferten sie dafür andere. Wenn es wahr ist, dass Pohl und Ohlendorf den Weg zu Reue und Gott gefunden haben, können sie für diese Gnade dankbar sein. Von ihrer Schuld wird sie deshalb kein irdischer Richter freisprechen können.



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