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Jacques Couëlle
 
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Patente (Fusées Céramique) von Jacques Couëlle

- von Manfred Deiler -

 
 

Bekannt sind derzeit folgende Patentschriften von Jacques Couëlle, die Bauweisen aus gegossenen oder gezogenen Rohrelementen (Fusées Céramique) betreffen:

  • Patent Nr. 866.698 , Marseille vom 27. April 1940
    Erste Ergänzung zu Patent Nr. 866.698, Marseille vom 27. November 1941 – Nr. 52.088
  • Patent Nr. 165.404, Spanien vom 30.März 1944
  • Patent Nr. 611.718, United Kingdom vom 06. April 1945 in Ergänzung zu Patent Nr. 602.595 vom
    27. April 1940
  • Patent Nr. 2.413.690, United States Patent Office vom 7. Januar 1947
  • Patent Nr. 247.393, Confederation Suisse vom 1. Dezember 1947
  • Patent Nr. 662.662, Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1949 auf Grundlage der Priorität der Anmeldungen vom 27. April 1940 und 27. November 1941 in Frankreich

In seinen Patenschriften beschrieb Jacques Couëlle als Gegenstand seiner Erfindungen „eine Bauweise aus gegossenen oder gezogenen Rohrelementen, insbesondere für Schnellbauten“, die den durch „Holzmangel verursachten Schwierigkeiten und Verzögerungen beim Bau von Baracken od. dergl.“ abhelfen sollen. Diese Probleme sollten durch seine Erfindungen dadurch behoben werden, dass „ein Rahmenwerk für Baracken, Dächer, Gewölbe und ähnliche Bauten geschaffen wird, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es aus einer Anzahl von kurzen Rohrelementen aus einem zweckmäßig formbaren Werkstoff besteht, die aufeinandergesetzt und miteinander so verbunden werden, dass sie einen durchgehenden rohrförmigen Binder bilden, bei dem die äußeren Elemente an Festpunkten gehalten werden.“ (siehe Fig.1)

 
 

Jacques Couëlle sah in dieser Bauweise wegen der „einfachen Herstellungsart der Rohrelemente“ einen „großen Fortschritt“, da „derartige Konstruktionen von der einschlägigen Industrie unter Ausnutzung gewöhnlicher Arbeitskräfte hergestellt und aufgebaut werden können.“ Neben der „Herstellung von Wohnungsbauten“ sah er als Verwendungsmöglichkeiten der Rohrelemente „Bunkerbauten aller Art , Stollen, Brückenbögen, Binder, lotrechte oder geneigte Wände, Tunnels, Silos, atmosphärische Kondensatoren, unterirdische Kanäle, Entwässerungssysteme oder Heizungs- und Kühlsysteme“.
In den Patentansprüchen kennzeichnete Couëlle die Bauweise dadurch, „dass eine Anzahl von Rohrelementen kurzer Länge aus einem keramischen Werkstoff oder einem anderen gegossenen, gedrehten oder gezogenen Werkstoff so mit ihren Enden ineinandergesteckt (Fig. 16) oder verbunden und/oder vermörtelt werden, dass eine verbundene rohrförmige Einheit besteht, deren äußerste Elemente sich zweckmäßig auf ein Widerlager (Fundament) abstützen“.

 
 

„Quernuten in der Außenfläche“ des konischen Halsteils „oder/ und in der Innenfläche des zylindrischen Endes“ der Röhren bilden „zusätzliche Befestigungspunkte (...) welche die Verbindung zwischen zwei benachbarten Elementen gewährleisten“. „Längsnuten“ auf der Außenfläche (Fig.16/.1 )der Rohrelemente bilden weitere Befestigungspunkte, „falls mehrere röhrenförmige Anordnungen nebeneinander angeordnet“ werden.

Ergänzende Erläuterungen in den Patentschriften machen deutlich, dass die Art der Verwendung von keramischen Wölbröhren (Tonröhren) und deren vielfache Anwendungsmöglichkeiten nach heutiger Sicht durchaus auch als eine frühe Form des ökologischen Bauens gesehen werden kann.
Um den „rohrförmigen gebildeten Durchlass“ in den „Tragwerk bildenden“ Elementen aufrecht zu erhalten, „damit dieser Durchlass für den Umlauf von Luft durch natürlichen Zug oder für den Umlauf eines heißen oder kalten Fluidums für die Temperaturregelung im Bau ... benutzt werden kann“ sah Couëlle folgende Modifikation vor: dabei wird das „konische oder verjüngte Ende eines jeden Rohrelements“ durch ein weiteres Teil verlängert, „das auf die Innenseite des zylindrischen Endes des nächsten Elements aufgebracht ist.“ Das „Halsteil“ mit „verringertem Querschnitt“ beschleunigt „den Umlauf der Luft oder des Heizfluidums“ in den Röhren. Im Scheitel können die Röhren „durch ein hohles Firstelement“ (Fig. 18) verbunden werden, welches „eine mit der Atmosphäre in Verbindung stehende Öffnung für das in der Anordnung von Rohrelementen strömende heiße oder kalte Fluidum aufweisen kann“.

 
 

Bei dem Beispiel der Fig. 17 „tritt der Halsteil“ der Röhre 2 in ein „Fußteil (Fundament) 6 ein, in dem sich zweckmäßig eine Leitung 7 befindet in die die Öffnungen 3 münden“. Nach diesem Beispiel Couëlles kann „diese Leitung je nach Jahreszeit an eine Wärmequelle oder an eine Kältequelle angeschlossen werden“. Die Ausformung des „Halsteils und der verringerte Durchmesser der Öffnung bewirkt eine Beschleunigung und Wirbelbildung“ des warmen oder kalten Luftstroms in den Röhrenelementen. „Diese intensive Strömung ist für die Temperaturregelung vorteilhaft“.

 
 

 


verwendete Quellen:

  • Patent Nr. 866.693 , Marseille vom 27. April 1940 und erste Ergänzung zu Patent Nr. 866.698, Marseille vom 27. November 1941 – Nr. 52.088 (éléments tubulaires matières moulées à emboitement constituant des fermes portantes et plus particulièrement prévus pour l'établissement rapide de baraquements)
  • United States Patent Offices 2.413,690; Jacques Couelle; Tubular Structural Element
  • Patent Nr. 662.662, Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1949 auf Grundlage der Priorität der Anmeldungen vom 27. April 1940 und 27.November 1941 in Frankreich
 
 

Publikation: Tonröhrengewölbe-Baracken (Fusée céramique) im ehemaligen KZ-Lager Kaufering VII in Landsberg am Lech, Seite 75 – 86, Landsberger Geschichtsblätter, 114. Jahrgang - 2016

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© Manfred Deiler, 2016 Landsberg am Lech
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